Das Angebot im Detail
Ausländerbehörde
Zielgruppe:
neuzugewanderte Menschen im Landkreis Ludwigsburg (ausgenommen: große Kreisstädte - s.u.)
Ziele des Angebots:
Umsetzung des Ausländerrechts
Deutschkenntnisse erforderlich: nein
Beschreibung:
Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz.
Jeder Ausländer, der in das Bundesgebiet einreist oder sich hier aufhalten möchte, benötigt einen Aufenthaltstitel. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Islands, Lichtensteins, Norwegens und der Schweiz.
Für eine Vielzahl weiterer Staaten gibt es die Möglichkeit, für einen Besuchsaufenthalt (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) visumfrei nach Deutschland einzureisen.
Grundsätzlich kann sich jeder ausländische Staatsangehörige bei Fragen zu seinem Aufenthaltsrecht an die für ihn zuständige Ausländerbehörde wenden. Im Regelfall richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Person.
Die Ausländerbehörde bearbeitet Anträge (Erst – und Verlängerungsanträge) zum Aufenthalt für bestimmte Aufenthaltszwecke. Insbesondere geht es um Studium, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe sowie zum Familiennachzug. Die Ausländerbehörde überwacht die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen. Sie leitet bei unrechtmäßigem Aufenthalt die Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ein.
Darüber hinaus stellt sie Verpflichtungserklärungen aus, die Personen abgeben, die visumspflichtige ausländische Staatsangehörige einladen möchten.
Durchführungsort: Ludwigsburg - Landratsamt, Hindenburgstraße 40
Anmeldung erforderlich: nein
Bemerkungen: Öffnungszeiten sind
Montag bis Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Montag: 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr
Wer in Bietigheim-Bissingen (mit Tamm und Ingersheim), Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck oder Vaihingen/Enz (mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim) wohnt, wendet sich bitte an die jeweilige Ausländerbehörde dort.